Garantie 5 Jahre


GARANTIE LED-PRODUKTE ARCLUCE

1. ARCLUCE S.p.A. leistet für die LED-Produkte der Marke ARCLUCE, sofern sie gemäß der mitgelieferten Bedienungsanleitung und den geltenden Vorschriften für Elektroinstallationen montiert wurden, eine Garantie für Herstellungs- und/oder Materialfehler laut und kraft den Bestimmungen von Art. 1490 ff. des Codice Civile [ital. Zivilgesetzbuch].

2. ARCLUCE S.p.A. leistet des Weiteren ab dem Datum der von ARCLUCE S.p.A. ausgestellten Rechnung eine Garantie von fünf Jahren (siehe unten genannte Bedingungen) für den einwandfreien Betrieb der LED-Produkte der Marke ARCLUCE, sofern sie gemäß der mitgelieferten Bedienungsanleitung und den geltenden Vorschriften für Elektroinstallationen montiert wurden.

3. Die unter Punkt 2 genannte Garantie wird unter folgenden Voraussetzungen geleistet:

a. Die Installation und Wartung wurde von ausgebildetem Fachpersonal gemäß der mitgelieferten Bedienungsanleitung durchgeführt.

b. Die Erzeugnisse wurden den Anweisungen der Bedienungsanleitung und ihrem Bestimmungszweck entsprechend verwendet.

c. Die in der Bedienungsanleitung und/oder auf dem Typenschild genannten Grenzwerte für Spannung, Frequenz, Netzstrom und Betriebstemperatur (25°C falls nicht anders angegeben) wurden eingehalten.

d. Das Gerät wurde keinen mechanischen Lasten ausgesetzt, die den Korpus oder einen anderen Bestandteil (einschließlich der Lichtquelle) beschädigen könnten.

e. Das Gerät wurde keinen Chemikalien und/oder Ätzstoffen ausgesetzt, die die Schutzlackierung, die Oberflächenbehandlung und/oder den Korpus beschädigen könnten.

f. Die Ausfallrate (0.2% je 1000 Betriebsstunden) darf nicht überschritten sein. Der Lichtstromverlust bei LED-Modulen ist eine normale Erscheinung und fällt daher nicht unter die Garantie, es sei denn, die Verschleißrate ist höher als 0,6% je 1000 Betriebsstunden.

g. Das mangelhafte Produkt muss beim Kunden in seinem aktuellen Zustand so lange aufbewahrt werden, bis ARCLUCE S.p.A. die beanstandeten Fehler/Mängel überprüfen kann.

h. Der Kunde muss das Produkt unter Einhaltung der vereinbarten Zahlungsmodalitäten bezahlt haben.

i. Eventuelle Beanstandungen im Zusammenhang mit sogenannten offenkundigen Mängeln, die durch nicht mit dem Transport bzw. der Be-/Entladung bedingte Ursachen entstanden sind, müssen ARCLUCE S.p.A. innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Produkte durch den Kunden schriftlich per E-Mail oder Fax mitgeteilt werden, andernfalls verfällt der Garantieanspruch. Eventuelle Reklamationen in Bezug auf Mängel, die nicht durch sorgfältige Überprüfung beim Empfang feststellbar sind (sogenannte verborgene Mängel), müssen ARCLUCE S.p.A. innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung und in jedem Fall nicht mehr als ein Jahr nach der Produktlieferung an den Kunden schriftlich per E-Mail oder Fax mitgeteilt werden, andernfalls verfällt der Garantieanspruch.

4. Die unter dem obigen Punkt 2 genannte Garantie gilt nicht für:

a. Verschleißteile wie Akkus oder Kunststoffteile, deren Farbe sich aufgrund des normalen Alterungsprozesses ändern bzw. ausbleichen kann.

b. Schäden aufgrund von zufälligen Ereignissen wie Blitzschlag, Brand, Naturkatastrophen oder Unfällen beim Transport.

c. Schäden aufgrund einer anomalen Netzspannung mit Spitzenwerten von über:

- 1kV zwischen Phase und Neutralleiter

- 2kV zwischen Phase und Erde oder Neutralleiter und Erde

d. Schäden durch harmonische Verzerrungen mit einem THD-Faktor von über 15%.

e. Unterschiedliche Merkmale bei Leistung, Lichtstrom und Farbkoordinaten bei nicht gleichzeitig gelieferten Geräten (bedingt durch die technologische Weiterentwicklung).

f. Die Zusatzkosten im Zusammenhang mit der Fehlerbehebung (z.B. Ein- und Ausbau, Transport des mangelhaften Produktes und Ersatzproduktes, Entsorgung, Arbeits- und Reisekosten, Hebevorrichtungen bzw. Gerüste usw.) müssen vom Kunden übernommen werden.

g. Elektronische Bauteile anderer als der von ARCLUCE vertriebener Marken.

5. Falls die Prüfung durch ARCLUCE S.p.A. ergibt, dass an einem Produkt garantierte Mängel gemäß Art. 1 und 2 vorliegen, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen die Reparatur oder Auswechslung des ursprünglichen Produktes durch ein gleiches bzw. gleichwertiges Erzeugnis vornehmen, auch unter Berücksichtigung eventueller technologischer Weiterentwicklungen. Die Dauer der Garantie für Herstellungsmängel auf die ausgewechselten Produkte/Teile entspricht der Garantierestlaufzeit des ursprünglichen Produktes.

6. Für eventuelle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Garantie oder dem Kaufvertrag eines LED-Produkts der Marke ARCLUCE gilt das italienische Gesetz. Der Gerichtsstand ist Mailand.